Staatliche Förderung
Entspannt sanieren
und modernisieren.
Fenster- und Haustürtausch mit staatlicher Förderung
Der Einbau neuer Fenster und Außentüren steigert die Energieeffizienz Ihres Hauses und senkt Ihre Energiekosten. Wenn Sie Ihr Eigenheim energetisch sanieren, können Sie einen Teil der Kosten über das Finanzamt zurückholen. Darunter fallen Maßnahmen wie der Austausch von Fenstern, die Wärmedämmung oder eine neue Heizung. Insgesamt lassen sich über einen Zeitraum von drei Jahren maximal 40.000 Euro von der Einkommensteuer abziehen.
Steuerbonus für energetische Sanierungen
Gesetzlich geregelt ist die Förderung der energetischen Sanierung in Paragraf 35c des Einkommensteuergesetz (EStG). Wenn Sie in der Lage sind, die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen aus der eigenen Tasche vorzufinanzieren, können Sie so auf langwierige Förderanträge verzichten. Statt einen Förderkredit bei der KfW oder einen Zuschuss beim Bafa zu beantragen, können Haussanierer ihre Ausgaben im Nachhinein einfach mit dem Finanzamt über die Steuererklärung abrechnen.
Innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren können Sie so insgesamt bis zu 40.000 Euro von der Einkommensteuer absetzen. Bei einer Förderrate von 20 Prozent entspricht das Sanierungskosten von 200.000 Euro. Dieser Steuervorteil gilt pro Objekt. Daher haben Sie die Möglichkeit, diesen Höchstbetrag auch für mehrere Maßnahmen zu nutzen, die Sie zu unterschiedlichen Zeitpunkten durchführen lassen. Das Finanzamt erstattet Ihnen 20 Prozent der Kosten für jede Sanierung, bis Sie den Höchstbetrag für Ihre Immobilie erreicht haben. Die Maßnahmen müssen zwischen 2020 und 2029 begonnen und abgeschlossen werden.
Steuerermäßigung | |
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Gebäudealter | min. 10 Jahre |
Berechtigte | nur Selbstnutzer |
Begleitung Energieexperte | freiwillig |
Zeitpunkt Beantragung | nach der Sanierung |
Zeitpunkt Fertigstellung | spätestens 31.12.2029 |
Ausführung | Fachunternehmen |
Bescheinigung | Fachunternehmen |
Zeitpunkt Auszahlung | über drei Jahre |
Max. Erstattung / Förderung | 20 % und max. 40.000 Euro |
Quelle: Paragraf 35c Einkommensteuergesetz, Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, KfW (Stand: 27. August 2022)
Voraussetzungen
Um den Steuerbonus bei der Sanierung Ihrer Immobilie zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
Ablauf
Für die steuerliche Förderung ist keine vorherige Antragstellung notwendig. Der Steuerpflichtige kann im Jahr nach der Sanierung die Kosten im Rahmen seiner Steuererklärung geltend machen. Hierfür steht seit 2020 die einseitige Anlage "Energetische Maßnahmen" zur Verfügung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zur Steuererklärung muss eine Bescheinigung des Fachunternehmens beigefügt werden, welche bestätigt, dass die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen gemäß ESanMV entsprechen. Alternativ ist es möglich, dass ein beim BAFA zugelassener Energieberater, ein in der Energieeffizienz-Experten-Liste aufgeführter Berater oder eine Person mit Ausstellungsberechtigung gemäß § 88 GEG diese Bescheinigung ausstellt.
Wie wird die Förderung ausgezahlt?
Die Förderung wird in Form eines Steuerabzugs gewährt. Im Jahr, in dem die Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen werden, erfolgt eine Rückerstattung von sieben Prozent der Kosten. Ebenso wird im zweiten Jahr eine weitere Rückerstattung von sieben Prozent gewährt, gefolgt von den verbleibenden sechs Prozent im dritten Jahr. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Rückerstattungen nicht automatisch in den folgenden Jahren erfolgen. Stattdessen muss die Anlage "Energetische Maßnahmen" für jedes der drei Jahre separat eingereicht werden.
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